AGB

  1. Diese Geschäftsbedingungen sind eine allgemeine Vereinbarung zwischen Trainer:in und Kund:innen. Zahlungen werden für Dienstleistungen wie unter anderem aber nicht ausschließlich Personal Training im Fitnessstudio, Trainingspläne, Ernährungspläne, individuelles regelmäßiges Coaching/Betreuung, Bühnenpräsentationstraining und Supplementberatung eingenommen.
  2. Alle Zahlungen müssen im Voraus der Dienstleistung über die zur Verfügung gestellten Zahlungswege auf der Website oder je nach individueller Absprache geleistet werden..
  3. Wird die Zahlung nicht vor Bereitstellung der Dienstleistung(en) wie vereinbart geleistet, hält sich DreamChaXer Training & Nutrition das Recht vor, vereinbarte Dienstleistungen zu stornieren oder zu verlegen.
  4. Alle Dienstleistungen sind innerhalb einer zumutbaren Vorlaufzeit von 24 Stunden vor Erbringung zu buchen, um der/dem Trainer:in die Möglichkeit zur angemessenen Vorbereitung einzuräumen. In Einzelfällen sind individuelle, abweichende Absprachen möglich.
  5. Ist ein fest gebuchter Termin oder eine Vereinbarung zu regelmäßigen, fixen Terminen vorhanden, muss der/die Kund:in diese(n) Termin(e) nicht noch einmal explizit einzeln vor Erbringung der Dienstleistung bestätigen; eine Meldung bei der/dem Trainer:in ist nur erforderlich, wenn ein oder mehrere Termin(e) abgesagt oder verschoben werden müssen.
  6. Der/die Trainer:in muss vorab informiert werden, sollte der/die Kund:in nicht in der Lage sein, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen (das sollte i.d.R. mit 24 Stunden Vorlaufzeit erfolgen, wenn nicht anderweitig explizit individuell vereinbart). Wird ein Termin nicht wahrgenommen und die Absage-/Umbuchungsfrist von 24 Stunden vor dem Termin nicht eingehalten, ist eine Ausfallgebühr von 100% des Preises der Dienstleistung durch den/die Kund:in zu entrichten . (Ausnahmen davon siehe 9.)
  7. Preis und inkludierte Komponenten einer Dienstleistung sind stets vor deren Erbringung zu besprechen und zu vereinbaren.
  8. Kann der/die Kund:in nicht an einem vereinbarten Termin teilnehmen, wobei die Zahlung bereits im Voraus entrichtet wurde, behält der/die Kund:in diese Termine als Guthaben und kann sie zu einem anderen Zeitpunkt neu einbuchen. Dies setzt voraus, dass die Absage bzw. Umbuchung entsprechend der Vorabfrist aus 6. erfolgt ist (wenn nicht, wird gemäß 6. die Zahlung als 100% Ausfallfrist einbehalten und der Anspruch auf Neuplanung des betroffenen Termins verfällt). Das Guthaben für ausstehende Termine kann für maximal 8 Wochen vorgehalten werden. Dies gibt sowohl dem/der Kund:in genug Zeit für z.B. Genesung, Erholung, Urlaub, etc., ermöglicht dem/der Trainer:in aber auch genug Planbarkeit für die Terminplanung der kurz- und mittelfristigen Zukunft.
  9. Kann der/die Kund:in einen Termin aufgrund eines wichtigen persönlichen Umstands nicht wahrnehmen - wie ernstzunehmende gesundheitliche Vorfälle oder schwerwiegende Ereignisse im engsten persönlichen Umkreis (Famile/Lebensparnter:in) - werden nicht wahrgenommene Termine bei vollständiger Kostenerstattung für nicht erhaltene Leistungen storniert. Die Rückerstattung erfolgt auf die selbe Zahlungsmethode, die eingangs bei der Buchung verwendet wurde.
  10. Sollte der/die Trainer:in das Coaching oder eine vorgesehene Trainingseinheit nicht durchführen oder fortsetzen können oder sollte DreamChaXer Training & Nutrition seine Dienste einstellen, dann werden bereits vorbezahlte Kosten für jegliche noch nicht erbrachten Leistungen auf die bei Buchung verwendete Zahlungsmethode zurückerstattet. Diese Regelung findet keine Anwendung, wenn der Grund für Abbruch des Coachings oder der Trainingseinheit(en) auf einem schwerwiegenden und wiederholten Fehlverhalten des/der Kund:in beruht. Als solches gelten Verstöße gegen Gesetze und/oder gute Sitten sowie Verstöße gegen die hier vorliegenden Geschäftsbedingungen. Dazu zählen unter anderem aber nicht ausschließlich Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsverpflichtungen, Belästigungen oder Angriffe jeglicher Art gegen den/die Trainer:in, Teilen vertraulicher Informationen, vorsätzliche Rufschädigung der/des Trainerin/Trainers. In Abhängigkeit von der schwere des Vorfalls kann die Erbringung von Leistungen in schweren Fällen sofort und in weniger schweren Fällen beim wiederholten Auftreten nach vorheriger Abmahnung durch den/die Trainer:in unterbrochen oder eingestellt werden. In diesem Fall besteht für den/die Kund:in kein Anspruch auf Rückerstattung.
  11. Die Gebühren für das reguläre Full-Service-Coaching sind monatlich im Voraus für den gesamten Monat zum Zeitpunkt der Anmeldung zum Service zu entrichten. Die Abrechnungsperiode ist monatlich und die Coaching-Gebühr wird jeden Monat am selben Kalendertag fällig, an dem das Abonnement erstmals abgeschlossen wurde (Beispiel: Abschluss des Abonnements am 11. Mai, nächste Abrechnungsperiode am 11. Juni, 11. Juli usw.). Sollte der Kunde die Zusammenarbeit vor Ablauf eines vollen Monats kündigen, hat er keinen Anspruch auf Rückerstattung, da die Mindestlaufzeit des Abonnements 1 Monat beträgt. Damit soll der Missbrauch des Coaching-Angebots als kostengünstigere Möglichkeit, Pläne und Programme zu erhalten und dann sofort wieder auszusteigen, verhindert werden. So wird sichergestellt, dass die vom Coach investierte Arbeit in jedem Fall vergütet wird.

  12. Das Full-Service-Coaching-Abonnement wird auf unbestimmte Zeit vereinbart, sofern nicht individuell etwas anderes vereinbart wurde. Wenn das Coaching nicht ausdrücklich gekündigt wird (Kündigung, siehe 13), verpflichten sich Coach und Kunde(n), die Erbringung der Dienstleistungen bzw. die Zahlung der vereinbarten monatlichen Gebühren jeden Monat fortzusetzen.

  13. Wie in Punkt 12 angegeben, verlängert sich das Full-Service-Coaching-Abonnement nach Beginn automatisch von Monat zu Monat, sofern nicht zuvor etwas anderes vereinbart wurde. Wenn der Kunde den Coaching-Vertrag kündigen möchte, muss er dies dem Coach mitteilen oder das Abonnement über das vom Webshop bereitgestellte Kundenportal verwalten. Das Abonnement endet sofort mit dem Datum der Kündigung, es erfolgt jedoch keine Teilrückerstattung, wenn die Kündigung während eines bereits laufenden Abrechnungszyklus erfolgt. Ausnahmen bedürfen einer individuellen Vereinbarung.

  14. Trainer:in und Kund:in verpflichten sich im Rahmen dieser Geschäftsbedingungen dazu, ihre Zusammenarbeit nach bestem Wissen und Gewissen und gänzlich auf Basis der allgemein guten Sitten zu begründen. Im Falle von Verstößen gegen diese haben beide Parteien das Recht, die Zusammenarbeit abzubrechen oder zu beenden (siehe dazu 10.)